Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 02. Februar 2025 zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert
• über die Adresse des Wahlraums,
• ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang (z. B. für Rollstuhlfahrer) hat und
• wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Wer wahlberechtigt ist, aber bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, meldet sich bitte beim Wahlamt telefonisch unter 09776/608-25.
Briefwahl
Online
Briefwahl können Sie online vom 28. Januar 2025 bis 18. Februar 2025 über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Schriftlich
Hierfür ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Dieser Antrag muss nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, so früh wie möglich, spätestens bitte bis zum 17. Februar 2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt vorliegen.
Persönlich
Ab 10. Februar 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt - Bürgeramt, beantragt und direkt mitgenommen werden. Bitte hierzu die Wahlbenachrichtigung mitbringen! Die Beantragung ist bis 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, möglich.
Direktwahl vor Ort
Im Bürgeramt können die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und in eine Wahlurne eingeworfen werden. Hierzu ist ebenfalls die Wahlbenachrichtigung erforderlich.
Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person beantragt oder abgeholt werden sollen, gibt es folgende Dinge zu beachten:
• Eine andere Person darf den Antrag nicht für den Wahlberechtigten unterschreiben. Wahlberechtigte müssen ihren Antrag selbst unterschreiben! Andere Personen können nur beim Beantragen helfen.
• Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahl in Vertretung unterschreiben soll, braucht sie dazu eine schriftliche Vollmacht. Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht / ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend.
• Wenn eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen und zum Wahlberechtigten bringen soll, ist dazu das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Neben dem „Antrag auf einen Wahlschein“ muss auch die „Vollmacht zum Abholen“ ausgefüllt werden.
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 versendet werden. Sollten Sie Briefwahlunterlagen angefordert und bis zum 20. Februar 2025 nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt (Tel. 09776/608-0 oder per E-Mail an wahlamt(at)vg-mellrichstadt.de).
Telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie:
Um die rechtzeitige Rücksendung zu gewährleisten, muss der Wahlbrief in den Briefkasten der Deutschen Post spätestens am 19. Februar 2025 eingeworfen werden. Die Briefwahl kann auch direkt in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt eingeworfen werden. Briefwahlunterlagen, die am Wahlsonntag nach 18:00 Uhr eingehen, können in der Auszä