Flurneuordnung Eußenhausen 3
Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld
Das Verfahren Eußenhausen 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Zusammenlegung Eußenhausen 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Hinweis:
| Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 31.03.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter |
„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. |
Würzburg, 13.03.2025
gez. Jürgen Eisentraut
Behördenleiter